Kosten

Gesetzlich Versicherte: die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die ersten Sitzungen (Sprechstunde und probatorische Sitzungen) müssen nicht beantragt werden. Danach können (je nach Indikation und Anliegen) weitere 24 Stunden (Kurzzeittherapie) oder 60 Stunden (Langzeittherapie) bei der Krankenkasse beantragt werden.

Privatversicherte: auch hier gilt, dass die Krankenkassen in der Regel die Kosten übernehmen, wie viele Sitzungen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden ist jedoch von dem Vertrag, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, abhängig. Erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer individuellen Krankenkasse/Beihilfe, welche Unterlagen diese benötigen. Für Privatpatienten gelten in meiner Praxis individuelle Honorarvereinbarungen (angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)), welche ich Ihnen gerne vorab per E-Mail zukommen lassen kann.

Selbstzahler: Falls Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen wollen, können Sie dies als Selbstzahler tun. Die Honorierung für die psychotherapeutische Behandlung erfolgt angelehnt an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), in Form einer individuellen Honorarvereinbarung. Diese kann ich Ihnen gerne vorab per E-Mail zukommen lassen.